Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Karl H. Bartels GmbH
Gewerbegebiet III
Max-Planck-Strasse 6
25358 Horst
Deutschland
Registereintrag
Registernummer: HRB 2528 IZ
Registergericht: Pinneberg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 183725324
Vertretungsberechtigte
Geschäftsführer: Sebastian Krayenborg
Kontakt
Telefon: +49 4126 9669595-000, Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr und Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
(0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Telekom-Festnetz / Mobilfunknetze ggf. höher)
Telefax: +49 (0) 4126 3968-68
(0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Telekom-Festnetz / Mobilfunknetze ggf. höher)
E-Mail: info@bartels-germany.de
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Die nachstehenden AGBs enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.
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Geltungsbereich
- Bei den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch als „AGB“ bezeichnet) handelt es sich um Bedingungen der Karl H. Bartels GmbH und der Bartels-Log GmbH, Horst, (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet).
- Diese Bedingungen gelten stets für alle Angebote und Verträge sowie Lieferungen von Materialien und Anlagen des Auftragnehmers. Werden vom Auftragnehmer auch entsprechende Montageleistungen erbracht, so gelten ergänzend zu den vorliegenden Bedingungen die „Allgemeinen Montage- und Instandhaltungsbedingungen“ des Auftragnehmers.
- Das Lieferprogramm gilt ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir keine Verbraucherverträge im Sinne des Gesetzes schließen und daher hinsichtlich der mit uns geschlossenen Verträge kein Widerrufsrecht besteht.
- Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist und die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
- Die Angebote des Auftragnehmers, auch im Katalog und Onlineshop sind unverbindlich und stellen keinen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Im Onlineshop geben Sie ein verbindliches Kaufangebot durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ ab.
- Der Kaufvertrag über die Ware kommt erst mit der Übersendung der Auftragsbestätigung oder wenn die Ware an den Auftraggeber ohne vorherige, gesonderte Bestätigung versendet wird, zustande.
- Die Angaben zum Liefergegenstand (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z. B. Abbildungen und Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Für eventuelle Druckfehler, Abweichungen der Farbgebung oder sonstige fehlerhafte Angaben können wir trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernehmen.
- Für den Umfang der Lieferung ist der schriftliche Vertrag oder die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Die Durchführung der Leistung einschließlich des ggf. einzusetzenden Montagepersonals und der Geräte wird vom Auftragnehmer bestimmt.
- Übertragungen der Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Ein generelles Rückgaberecht besteht nicht und gilt insbesondere nicht für Sonderbeschaffungen, auftragsbezogene Fertigungen und für Ware, für die Sonderpreise (wie z.B. Mengenrabatte) gewährt wurden. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn er schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und/ oder durch Gesetz eingeräumt wird. Bei ungerechtfertigtem, einseitigem Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber treten Verzugsfolgen ein. Bei gerechtfertigtem Rücktritt besteht Anspruch auf Rückerstattung von bereits erbrachten Leistungen.
- Tritt der Auftraggeber vom Kaufvertrag zurück und stimmt der Auftragnehmer dem Rücktritt zu, steht diesem ein Schadenersatz zu. Der Schadenersatz wird wie folgt pauschal festgelegt:
- Rücktritt ab
2 Werktage nach Vertragsannahme 10% vom Vertragswert, mindestens jedoch 250€
5 Werktage nach Vertragsannahme 25% vom Vertragswert, mindestens jedoch 250€
10 Werktage nach Vertragsannahme 50% vom Vertragswert
21 Werktage nach Vertragsannahme 75% vom Vertragswert
35 Werktage nach Vertragsannahme 90% vom Vertragswert
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Preise
- Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Produkte in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr und Kosten.
- Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, außer es ist im Online-Shop und der Auftragsbestätigung explizit etwas anderes genannt.
- Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs verlieren alle Preisangaben in früheren Katalogen Ihre Gültigkeit. Ebenso bei Preisänderungen im Onlineshop.
- Preisänderungen während des Jahres sind selten, aber in beiden Richtungen möglich.
- Für Preis- und Druckfehler im Katalog und Onlineshop kann keine Gewähr übernommen werden. Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung.
- Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sowie Montagen werden gesondert berechnet.
- Staffelpreise gelten nur bei Anlieferung der Gesamtbestellung an eine vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bei Anlieferung an mehrere vom Auftraggeber angegebene Lieferadressen gelten keine Staffelpreise, sondern die jeweiligen Einzelpreise.
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Zahlungskonditionen
- Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden und Bedingungen obliegt dem Auftragnehmer. Die Zahlung kann auf Rechnung, per Kreditkarte, PayPal oder Vorkasse erfolgen und wird in der Auftragsbestätigung mit allen benötigten Daten aufgeführt. Bei Erstbestellungen von treppensteigenden Geräten und/oder einem Warenwert von über 1.000 EUR behalten wir uns Vorkasse vor.
- Bei Bezahlung per Rechnung ist diese innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto fällig.
- Montagerechnungen, Wartungen und Reparaturen u. ä. sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig.
- Bei Aufträgen mit einem netto Rechnungsbetrag unter 50.- Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 25.- Euro berechnet.
- Bei Zahlungsverzug wird die Gesamtforderung sofort fällig.
- Unberechtigter Skontoabzug wird mit einer zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25,00.- nachgefordert.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer bestritten werden, nicht anerkannt werden, nicht rechtskräftig festgestellt sind oder nicht in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind, ist ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Kommt der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort beglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe der Ware von dem Auftraggeber zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die herausgenommene Ware mit Zubehör durch freihändigen Verkauf bestens zu verwerten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, behält sich der Auftragnehmer die weitere Belieferung unter Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
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Lieferbedingungen und Leistungszeit
- Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Ihre Einhaltung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
- Die voraussichtliche Lieferzeit wird in der Auftragsbestätigung als unverbindlicher Richtwert angegeben, da ein Teil des Produktsortiments auftragsbezogen gefertigt wird. Die Lieferzeiten können daher auch kürzer ausfallen. Die Lieferzeiten gelten bei Angabe eines Zeitraums ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer rechnet mit Arbeitswochen von Montag bis Freitag, ohne Wochenenden und Feiertage. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware an den Frachtführer übergeben wurde.
- Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sobald als möglich mit.
- Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Auftragnehmers eintreten.
- Sofern solche Ereignisse im Sinne des vorstehenden Absatz 3 dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Lieferung und wird die Frist nicht eingehalten, so steht dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt zu. Er verpflichtet sich, auf das Verlangen des Auftragnehmers binnen angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
- Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach §7 der AGB.
- Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen für eine zügige Montage und die Aufstellung einer Anlage zu treffen. Dazu gehört insbesondere folgendes:
- Zufahrten, Montage und Lagerplatz müssen zum unmittelbaren Tätigkeitsbeginn für den Auftragnehmer vorbereitet sein
- Vorhandensein aller benötigten Baustoffe und zu montierenden Teile, sowie Erledigung aller Vorarbeiten, z. B. Stellen des Gerüsts, Erdarbeiten u. a.
- Vorliegen aller notwendigen behördlichen Genehmigungen.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf seine Kosten bei der Durchführung der Montage zu unterstützen, insbesondere durch:
- Bereitstellung von Energie, Wasser, Anschlüssen u. a.
- Beleuchtung
- Lager und Aufenthaltsräume, Beheizung, sanitäre Einrichtungen
- Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen und Sachen auf der Baustelle und Unterrichtung des Baustellenleiters über die im Betrieb des Auftraggebers bestehenden und vom Montagepersonal zu beachtenden besonderen Sicherheitsvorschriften
- Alle notwendige Arbeits- und Hilfskräfte sowie Maschinen (z.B. Kran, Hebebühne und Gabelstapler) und Werkzeuge in ausreichender Zahl.
- Bei Montagen im Ausland werden alle Einreise-, Arbeits- und sonst erforderlichen Genehmigungen durch den Auftraggeber auf dessen Kosten beschafft.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug steht es dem Auftragnehmer frei die Ware extern einzulagern und die Mehrkosten dem Auftraggeber zu berechnen. Entstehen Mehrkosten durch Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen oder von ihm zu vertreten sind, haftet er dem Auftragnehmer für die ihm entstandenen Mehrkosten. Der Anspruch entsteht in Höhe von 20% der Auftragssumme, soweit er nicht geringere Mehrkosten oder der Auftragnehmer höhere Mehrkosten nachweisen kann.
- Gleichzeitig kann der Auftragsnehmer auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig verwerten. Im Fall des Vertragsrücktrittes sind die durch Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu begleichen.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Hat der Auftraggeber eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten.
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Gefahrenübergang und Mängelhaftung
- Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit den eigenen Beförderungsmitteln des Auftragnehmers, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes oder des Lagers des Auftragnehmers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- Ist die Anlieferung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber vereinbart, trägt der Auftraggeber die Gefahr ab dem Beginn der Aufladung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Die Abladung ist durch den Auftraggeber durchzuführen. Sofern eine Abladung durch den Auftragnehmer vereinbart ist, erfolgt die Abladung neben dem Fahrzeug
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Versandbereitschaftsmeldung auf den Auftraggeber über, unabhängig davon, wo die zu liefernde Ware steht.
- Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wählt der Auftragnehmer die Nachbesserung, so werden die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten von ihm getragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere weil der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, bleibt dem Auftraggeber die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte vorbehalten. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies zu vertreten.
- Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- Vom Auftragnehmer nicht genehmigte Änderungen an den Liefergegenständen durch den Auftraggeber
- Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
- Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
- Bei übermäßiger Beanspruchung
- Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, insbesondere auch bei Verwendung von Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
- Unbeschadet der Ansprüche des Auftraggebers gemäß der vorliegenden §6 bestehen weitere Ansprüche des Auftraggebers gemäß den AGB von §7.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Inland seine Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird der Auftragnehmer entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand insoweit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Auftragnehmer nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen möglich ist, sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser AGB §7 entsprechend, wobei Ansprüche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn dieser dem Auftragnehmer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
- Nimmt der Auftraggeber den gelieferten Gegenstand auch ohne Abnahmeprotokoll in Betrieb, so gilt selbiger stillschweigend als mangelfrei abgenommen. Die Mängelhaftung entsprechend §6 und §7 bleibt hiervon unberührt.
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Sonstige Haftung
- Wir haften nicht für gegen den Auftragnehmer gerichtete Entschädigungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebsunterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall sowie für indirekte Schäden. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
- Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer
- Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
- Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
- Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens
- In den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
- Bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.
- Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren regelmäßig in 12 Monaten.
- Für Schadensersatzansprüche gemäß der AGB §7.1 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
- Eine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für Liefergegenstände wird nicht gegeben. Den Produktbeschreibungen, Angaben und sonstigen Äußerungen sind – weder vor noch bei Vertragsabschluss – ein Garantiecharakter beizumessen.
- Sollte einer dieser Angaben beabsichtigt oder unbeabsichtigt doch Garantiecharakter zukommen, haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Auftraggeber gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
- Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen vorbehaltlich der Regelungen unter §7.1 ausgeschlossen.
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Eigentumsvorbehalt, Rechte, Abtretung
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) vor, die er aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber hat.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Auftragnehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Werden die Produkte mit anderen dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Der Verkauf, die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Die aus einem zulässigen oder unzulässigen Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich gesetzlicher Saldoforderungen aus Kontokorrentkredit) tritt der Auftraggeber bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zu benachrichtigen, damit der Auftragnehmer gegebenenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den dem Auftragnehmer entstandenen Ausfall.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, ist der Auftragnehmer ermächtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen den Dritten zu verlangen. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt.
- An allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Produktentwürfen, Zeichnungen sowie Bilder und allen weiteren Inhalten unserer Kataloge, Broschüren und des Online-Shops, in gedruckter und digitaler Variante, behalten wir unsere Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte uneingeschränkt vor.
- Dies betrifft insbesondere Produktabbildungen, Produktfilme und alle weiteren multimedialen Inhalte des Online-Shops. Jede Verwendung, Verbreitung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Die auf unserer Website einsehbaren Produktvideos dienen ausschließlich Werbezwecken. Sie begründen weder Leistungszusagen noch Gewährleistungsansprüche irgendeiner Art hinsichtlich der beworbenen Produkte. Für die Beschreibung von Art und Umfang der Produkte ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Textform verbindlich.
- Der Nachbau der Produkte, die Vervielfältigung der dem Auftraggeber überlassenen und für die Benutzung der Produkte erforderlichen Unterlagen (wie Betriebsanleitungen etc.) sowie ihr Gebrauch zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken sind unzulässig. Die von dem Auftragnehmer dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen gemäß vorstehender §8.8 dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten angeboten oder in sonstiger Art und Weise in Verkehr gebracht oder Dritten überlassen werden.
- Der Auftraggeber kann seine vertraglichen Rechte und Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf einen Dritten übertragen. Dies gilt nicht im Falle von §354 a HGB
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Datenschutz
- Der Auftragnehmer stellt den Schutz der übermittelten Kundendaten sicher. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß den Vorgaben der aktuell geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, gespeichert und verwaltet. Eine Datenverarbeitung erfolgt demnach nur, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO), eine Einwilligung des Nutzers vorliegt (gem. Art. 6 Abs. 1a DS-GVO) oder aufgrund berechtigten Interesses (gem. Art. 6 Abs. 1f DS-GVO). Die mit der Bestellung erhobenen Daten werden zur Erfüllung, Abwicklung und ggf. Rückabwicklung des Vertrages verwendet.
- Eine Weitergabe der Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Ware notwendig ist.
- Zur Abwicklung von Zahlungen werden die Zahlungsdaten des Auftraggebers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.
- Mit der Zahlungsabwicklung wird ggf. ein Dritter beauftragt, der die Zahlungsdaten des Auftraggebers zum Zwecke der Zahlungsabwicklung verwendet. Der Dritte ist verpflichtet, die Informationen gemäß den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1b DS-GVO.
- Bei Bestehen eines berechtigten Interesses (z. B. wenn der Auftragnehmer in Vorleistung tritt) werden ggf. die Vertragsdaten (Firma, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Rahmen einer Bonitätsprüfung an die Fa. Creditsafe Deutschland GmbH, Berlin, oder an die Fa. Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, Wien, weitergegeben. Diese sind in gleicher Weise zur Vertraulichkeit von Daten verpflichtet. Dieser Hinweis erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO. Die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
- Nach den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen hat der Auftraggeber (u.a.) ein Recht auf:
- Auskunft über seine bei uns verarbeiteten Daten (Art. 15 DS-GVO),
- Berichtigung bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bei uns von ihm gespeicherten Daten (Art. 16 DS-GVO),
- Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten (Art. 18 DS-GVO),
- Löschung seiner bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DS-GVO),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO),
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Recht auf jederzeitigen Widerspruch, wenn wir die Daten aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeiten bzw. Recht auf Widerruf der Datenverwendung zu Werbezwecken.
- Hierzu senden Sie bitte ein eine Nachricht an Karl H. Bartels GmbH, Max-Planck-Straße 6, 25358 Horst oder per E-Mail an info@bartels-germany.de unter Angabe von Firma, Name, vollständiger Anschrift und ggf. Kundennummer.
- Weitere umfassende und ggf. aktualisierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung zusammengefasst und zu finden unter: www.bartels-shop.com/sicherheit-und-datenschutz und
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-
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
- Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. §139 BGB ist ausgeschlossen.
- Sie können den derzeit gültigen Stand der AGB auf der Website einsehen, unter:
https://www.bartels-shop.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen und https://www.bartels-germany.de/kontakt/allgemeine-geschaeftsbedingungen/
Stand 01.01.2022
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